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   BVerwG, 24.10.1983 - 6 C 173.81   

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https://dejure.org/1983,6242
BVerwG, 24.10.1983 - 6 C 173.81 (https://dejure.org/1983,6242)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1983 - 6 C 173.81 (https://dejure.org/1983,6242)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1983 - 6 C 173.81 (https://dejure.org/1983,6242)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels wegen Fehlens einer förmlichen Vernehmung eines Kriegsdienstverweigerers als Partei - Gründung des Urteils auf im Rahmen einer formlosen Anhörung getätigten Bekundungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 6 C 173.81
    In der neuen Verhandlung wird das Verwaltungsgericht nach förmlicher Vernehmung des Klägers als Partei die gesamten Umständen des vorliegenden Falles einschließlich der nach den Entscheidungen der Prüfungsgremien gegen die Anerkennung des Klägers sprechenden Gesichtspunkte zu würdigen und dabei die vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217) für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer genannten Grundsätze zu beachten sowie bei der Begründung seiner neuen Entscheidung nach den Grundsätzen zu verfahren haben, die zur Anwendung des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO in derartigen Fällen zu beachten sind (vgl. BVerwGE 61, 365).
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 6 C 173.81
    In der neuen Verhandlung wird das Verwaltungsgericht nach förmlicher Vernehmung des Klägers als Partei die gesamten Umständen des vorliegenden Falles einschließlich der nach den Entscheidungen der Prüfungsgremien gegen die Anerkennung des Klägers sprechenden Gesichtspunkte zu würdigen und dabei die vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217) für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer genannten Grundsätze zu beachten sowie bei der Begründung seiner neuen Entscheidung nach den Grundsätzen zu verfahren haben, die zur Anwendung des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO in derartigen Fällen zu beachten sind (vgl. BVerwGE 61, 365).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80

    Gewissensentscheidung - Kriegsdienst mit der Waffe - Verwaltungsgerichtliches

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 6 C 173.81
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 122) näher ausgeführt hat, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe (Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG) im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in aller Regel nicht ohne förmliche Vernehmung des Klägers als Partei geführt werden.
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